SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB IX
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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Sozialrecht
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist nach Maßgabe des Kapitels 9 ein Beitrag aufzubringen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
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zu § 92 SGB IX
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