SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB IX
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:
- 1.
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- 2.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3.
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- 4.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- 5.
- Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Quelle: BMJ
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