SGB IX
Verweise
in § 43 SGB IX

SGB IX  
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Sozialrecht

Die in § 42 Absatz 1 genannten Ziele und § 12 Absatz 1 und 3 sowie § 19 gelten auch bei Leistungen der Krankenbehandlung.
Quelle: BMJ
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