SGB IX
Verweise
in § 183 SGB IX

SGB IX  
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Sozialrecht

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.
Quelle: BMJ
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