SGB III Arbeitsförderung
SGB III
Arbeitsförderung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn
- 1.
- ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
- 2.
- die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- 3.
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
- 4.
- der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
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