SGB III Arbeitsförderung
SGB III
Arbeitsförderung
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Sozialrecht
Die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur werden durch Beiträge der Versicherungspflichtigen, der Arbeitgeber und Dritter (Beitrag zur Arbeitsförderung), Umlagen, Mittel des Bundes und sonstige Einnahmen finanziert.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
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