SGB III
Verweise
in § 340 SGB III

SGB III  
Arbeitsförderung

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Sozialrecht

Die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur werden durch Beiträge der Versicherungspflichtigen, der Arbeitgeber und Dritter (Beitrag zur Arbeitsförderung), Umlagen, Mittel des Bundes und sonstige Einnahmen finanziert.
Quelle: BMJ
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