SGB III Arbeitsförderung
SGB III
Arbeitsförderung
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Sozialrecht
Die Agentur für Arbeit soll Ratsuchende mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen und begutachten, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
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