SGB III
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Verweise
in § 317 SGB III

SGB III  

Arbeitsförderung

Wer Kurzarbeitergeld oder Wintergeld bezieht oder für wen diese Leistungen beantragt worden sind, hat dem zur Errechnung und Auszahlung der Leistungen Verpflichteten auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Quelle: BMJ
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