SGB III
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Verweise
in § 280 SGB III

SGB III  

Arbeitsförderung

Die Bundesagentur hat Lage und Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes im allgemeinen und nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen sowie die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung zu beobachten, zu untersuchen und auszuwerten, indem sie
1.
Statistiken erstellt,
2.
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betreibt
und
3.
Bericht erstattet.
Quelle: BMJ
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