SGB III
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Verweise
in § 17 SGB III

SGB III  

Arbeitsförderung

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die
1.
versicherungspflichtig beschäftigt sind,
2.
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
3.
voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.
Quelle: BMJ
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