SGB III
Verweise
in § 17 SGB III
SGB III
Arbeitsförderung
Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die
- 1.
- versicherungspflichtig beschäftigt sind,
- 2.
- alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
- 3.
- voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.
Quelle: BMJ
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