SGB III
Verweise
in § 14 SGB III
SGB III
Arbeitsförderung
Auszubildende sind die zur Berufsausbildung Beschäftigten und Teilnehmende an nach diesem Buch förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung.
Quelle: BMJ
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