SGB III
Verweise
in § 118 SGB III

SGB III  
Arbeitsförderung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Sozialrecht

Die besonderen Leistungen umfassen
1.
das Übergangsgeld,
2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
Quelle: BMJ
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