SGB II
Verweise
in § 66a SGB II

SGB II  
Grundsicherung für Arbeitsuchende

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Sozialrecht

§ 66 findet entsprechende Anwendung beim Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Sozialrecht
Notizen
zu § 66a SGB II
Keine Notizen vorhanden.