Verweise
in § 66a SGB II
SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 66 findet entsprechende Anwendung beim Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025.
Quelle: BMJ
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