SGB I
Verweise
in § 38 SGB I

SGB I  
Allgemeiner Teil

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Sozialrecht

Auf Sozialleistungen besteht ein Anspruch, soweit nicht nach den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs die Leistungsträger ermächtigt sind, bei der Entscheidung über die Leistung nach ihrem Ermessen zu handeln.
Quelle: BMJ
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