SGB I
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Verweise
in § 28a SGB I

SGB I  

Allgemeiner Teil

(1) Nach dem Recht der Eingliederungshilfe können in Anspruch genommen werden:
1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
3.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung,
4.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
(2) Zuständig sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden.
Quelle: BMJ
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