SGB I
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in § 11 SGB I

SGB I  

Allgemeiner Teil

Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
Quelle: BMJ
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