SchadRegProtAG
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Verweise
in § 9 SchadRegProtAG

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Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

Die Bußgeldvorschriften nach § 7 gelten ab dem Berichtsjahr 2020.
Quelle: BMJ
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