SchadRegProtAG
Verweise
in § 9 SchadRegProtAG
SchadRegProtAG
Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung
(EG) Nr. 166/2006
Die Bußgeldvorschriften nach § 7 gelten ab dem Berichtsjahr 2020.
Quelle: BMJ
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