ROM II-VO
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Verweise
in Art. 27 ROM II-VO

ROM II-VO  

Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die für besondere Gegenstände Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten.
Quelle: EURLEX
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