ROM II-VO
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Verweise
in Art. 24 ROM II-VO

ROM II-VO  

Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.
Quelle: EURLEX
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