ROM II-VO
Verweise
in Art. 13 ROM II-VO
ROM II-VO
Verordnung (EG) Nr. 864/2007
Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist für die Zwecke dieses Kapitels Artikel 8 anzuwenden.
Quelle: EURLEX
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