ROM II-VO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 13 ROM II-VO

ROM II-VO  

Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist für die Zwecke dieses Kapitels Artikel 8 anzuwenden.


Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Notizen
zu Art. 13 ROM II-VO
Keine Notizen vorhanden.