ROM I-VO Verordnung (EG) Nr. 593/2008
ROM I-VO
Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Zivilrecht
Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
(1) Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der internationalen Übereinkommen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung angehören und die Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten.
(2) Diese Verordnung hat jedoch in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten Vorrang vor den ausschließlich zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkommen, soweit diese Bereiche betreffen, die in dieser Verordnung geregelt sind.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Notizen
zu Art. 25 ROM I-VO
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