ROM I-VO
Verweise
in Art. 23 ROM I-VO

ROM I-VO  
Verordnung (EG) Nr. 593/2008

Zivilrecht

Int. Privat- & Wirtschaftsrecht

Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten
Mit Ausnahme von Artikel 7 berührt diese Verordnung nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten.
Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Notizen
zu Art. 23 ROM I-VO
Keine Notizen vorhanden.