ROM I-VO
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Verweise
in Art. 23 ROM I-VO

ROM I-VO  

Verordnung (EG) Nr. 593/2008

Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten
Mit Ausnahme von Artikel 7 berührt diese Verordnung nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten.
Quelle: EURLEX
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