ROM I-VO
Verweise
in Art. 20 ROM I-VO

ROM I-VO  
Verordnung (EG) Nr. 593/2008

Zivilrecht

Int. Privat- & Wirtschaftsrecht

Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Quelle: EURLEX
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