ROM I-VO
Verweise
in Art. 2 ROM I-VO
ROM I-VO
Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Universelle Anwendung
Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist.
Quelle: EURLEX
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Dokumente
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