ROG Raumordnungsgesetz
Baurecht
- 1.
- ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) und
- 2.
- Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne).
- 1.
- der anzustrebenden Siedlungsstruktur; hierzu können gehören
- a)
- Raumkategorien,
- b)
- Zentrale Orte,
- c)
- besondere Gemeindefunktionen wie Entwicklungsschwerpunkte und Entlastungsorte,
- d)
- Siedlungsentwicklungen,
- e)
- Achsen;
- 2.
- der anzustrebenden Freiraumstruktur; hierzu können gehören
- a)
- großräumig übergreifende Freiräume und Freiraumschutz,
- b)
- Nutzungen im Freiraum wie Standorte für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen,
- c)
- Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen,
- d)
- Freiräume zur Gewährleistung des vorbeugenden Hochwasserschutzes,
- e)
- Freiräume zur Gewährleistung eines natürlichen Klimaschutzes, insbesondere für Moorerhalt und Moorschutz;
- 3.
- den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur; hierzu können gehören
- a)
- Verkehrsinfrastruktur und Umschlaganlagen von Gütern,
- b)
- Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich Energieleitungen und -anlagen.
- 1.
- zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs,
- 2.
- zu weiteren wirtschaftlichen Nutzungen,
- 3.
- zu wissenschaftlichen Nutzungen sowie
- 4.
- zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresumwelt.
Übersicht: Bauleitpläne - insb. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Übersicht über die staatlichen Pläne zur Festlegung der Nutzungsarten von Bodenflächen; insb. die Unterschiede zw. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
- Inhaltsverzeichnis
- Ebenen der Raumplanung
- Bund: Raumordnung
- Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
- Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
- Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Ebenen der Raumplanung
Bund: Raumordnung
Zunächst nimmt der Bund die Raumordnung im gesamten Bundesgebiet vor (§§ 17 – 23 Raumordnungsgesetz; ROG).
Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
Auf dieser Basis entwickeln die einzelnen Länder landesweite Raumordnungspläne (Bezeichnungen variieren je Bundesland; z.B.: Landesentwicklungsplan) sowie Regionalpläne für Teilräume der Länder (§§ 13 – 16 ROG i.V.m. dem jeweiligen Landesplanungsgesetz).
Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
Auf dieser Basis stellen die Gemeinden Flächennutzungspläne (auch: vorbereitende Bauleitpläne) auf, die die geplanten städtebaulichen Entwicklungen in ihren Grundzügen darstellen.
Daraus entwickeln die Gemeinden letztlich für ein Teilgebiet der Gemeinde einzelne Bebauungspläne (auch: verbindliche Bauleitpläne), die als Satzung beschlossen rechtsverbindlich festlegen, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind.
Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
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Bauleitpläne |
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Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) |
Bebauungsplan (Verbindlicher Bauleitplan) |
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Inhalt |
Art der Bodennutzung nach vorauss. Bedürfnissen in Grundzügen |
Inhalt der §§ 2 – 14 BauNVO (§ 1 III BauNVO) |
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Bindungs-wirkung |
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Gebiet |
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