Verweise
in § 11 RiWG
RiWG
Richterwahlgesetz
Der Richterwahlausschuß prüft, ob der für ein Richteramt Vorgeschlagene die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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