Verweise
in 4c RiStBV
RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
Der Staatsanwalt achtet darauf, dass die für den Verletzten aus dem Strafverfahren entstehenden Belastungen möglichst gering gehalten und seine Belange im Strafverfahren berücksichtigt werden.
Quelle: BMJ
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