Verweise
in 29 RiStBV
RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
Der Staatsanwalt, der ein Sammelverfahren führt, bittet alsbald das Bundeskriminalamt, dies in das Bundeskriminalblatt aufzunehmen.
Quelle: BMJ
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