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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Bei der Verfolgung der Geld- und Wertzeichenfälschung (Münzstrafsachen) sind völkerrechtliche Vereinbarungen, insbesondere das Internationale Abkommen vom 20. April 1929 zur Bekämpfung der Falschmünzerei13 zu beachten. Auskunft erteilt das für Justiz zuständige Bundesministerium.
Quelle: BMJ
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