Verweise
in 214 RiStBV
RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
Bei Ermittlungen, die den Verlust oder die Preisgabe von Verschlusssachen betreffen, ist zu prüfen, ob eine Verpflichtung besteht, ausländische Geheimhaltungsinteressen wahrzunehmen. Hierzu kann es sich empfehlen, eine Anfrage an das für innere Angelegenheiten zuständige Bundesministerium zu richten, das eine Liste der internationalen Geheimschutzvereinbarungen führt.
Quelle: BMJ
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