RiStBV Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
Strafrecht
Strafprozessrecht
Der Staatsanwalt hat die Reinschrift der Rechtsmittel- und der Begründungsschrift mit seinem Namenszusatz zu versehen.
Quelle: BMJ
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