PsychKG NRW Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
PsychKG NRW
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
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Polizei- & Ordnungsrecht
Die vorsorgende Hilfe soll insbesondere dazu beitragen, dass Betroffene rechtzeitig medizinisch und ihrer Krankheit angemessen behandelt werden, und sicherstellen, dass zusammen mit der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung psychosoziale Maßnahmen und Dienste in Anspruch genommen werden.
Quelle: Justizportal NRW
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