PsychKG NRW
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in § 38 PsychKG NRW

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Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft (Fn3).2Gleichzeitig tritt das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 2. Dezember 1969 (GV. NRW. S. 872), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1984 (GV. NRW. S. 14), außer Kraft.
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