PStG Personenstandsgesetz
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Personenstandsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Ausfertigungen der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit werden von dem Standesamt I in Berlin in einer Sammlung dauernd aufbewahrt.
Quelle: BMJ
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