ProdHaftG Produkthaftungsgesetz
ProdHaftG
Produkthaftungsgesetz
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTGesetzliche Schuldverhältnisse
Deliktsrecht
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten nach Maßgabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Deliktsrecht
Notizen
zu § 18 ProdHaftG
Keine Notizen vorhanden.