Verweise
in § 2 PostG
PostG
Postgesetz
(1) Die Regulierung des Postsektors ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
- 1.
- die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
- 2.
- die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,
- 3.
- die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,
- 4.
- die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,
- 5.
- die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,
- 6.
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und
- 7.
- die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu § 2 PostG
Keine Notizen vorhanden.