Verweise
in § 14 PKGrG
PKGrG
Kontrollgremiumgesetz
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und der Bundesregierung auf Antrag der Bundesregierung oder von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Quelle: BMJ
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