PflegeZG Pflegezeitgesetz
PflegeZG
Pflegezeitgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 1 PflegeZG
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