PatG Patentgesetz
PatG
Patentgesetz
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Patent-, Designrecht u.Ä.
Das Patentgericht kann, wenn es dies wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung als angemessen erachtet, dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts anheimgeben, dem Beschwerdeverfahren beizutreten. Mit dem Eingang der Beitrittserklärung erlangt der Präsident des Patentamts die Stellung eines Beteiligten.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Patent-, Designrecht u.Ä.
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