PatG
Verweise
in § 128a PatG

PatG  
Patentgesetz

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz

Patent-, Designrecht u.Ä.

Zeugen erhalten eine Entschädigung und Sachverständige eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Quelle: BMJ
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