PatG
Verweise
in § 120 PatG

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Patent-, Designrecht u.Ä.

Die Entscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit der Bundesgerichtshof Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Dies gilt nicht für Rügen nach § 111 Abs. 3.
Quelle: BMJ
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