PatG Patentgesetz
PatG
Patentgesetz
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Patent-, Designrecht u.Ä.
Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Dem Bevollmächtigten ist es gestattet, mit einem technischen Beistand zu erscheinen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Patent-, Designrecht u.Ä.
Notizen
zu § 113 PatG
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