PAO Patentanwaltsordnung
PAO
Patentanwaltsordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Organe der Patentanwaltskammer sind:
- 1.
- der Vorstand,
- 2.
- die Kammerversammlung.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Recht der juristischen Berufe
Notizen
zu § 55 PAO
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