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Verweise
in § 31 PAO

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Patentanwaltsordnung

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Recht der juristischen Berufe

Für die Ausführung dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen ist die Patentanwaltskammer zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Quelle: BMJ
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