OWiG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 2 OWiG

OWiG  

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine documents und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Ordnungswidrigkeitsrecht
Notizen
zu § 2 OWiG
Keine Notizen vorhanden.