ÖPNVG NRW
Verweise
in § 17 ÖPNVG NRW

ÖPNVG NRW  
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

(1) Die §§ 1, 2, 5, 7 und 16 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (Fn3)
(2) Die §§ 3, 4, 6, 8, 9, 10 Abs. 1 Nr. 1 und 5, § 10 Abs. 2 bis 4, §§ 11 und 14 Abs. 2, §§ 15 und 17 treten am 1. 1. 1996 in Kraft.
(3) § 10 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 sowie §§ 12, 13 und 14 Abs. 1 treten am 1. 1. 1997 in Kraft.
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