ÖGDG NRW
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in § 29 ÖGDG NRW

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Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. November 1997 (GV. NRW. S. 430), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2022 (GV. NRW. S. 975) geändert worden ist, außer Kraft.
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