OBG NRW
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in § 46 OBG NRW

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Polizei- & Ordnungsrecht

Die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen der Ordnungsbehörden richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der jeweils gültigen Fassung und den hierzu erlassenen Gebührenordnungen.
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