OBG NRW Ordnungsbehördengesetz NRW
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Polizei- & Ordnungsrecht
Für die Verjährung des Entschädigungsanspruchs gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen entsprechend.
Quelle: Justizportal NRW
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