NiSG
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Verweise
in § 4 NiSG

NiSG  

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle: BMJ
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