Verweise
in § 4 NiSG
NiSG
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle: BMJ
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